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453.151 VPAME CH-AG

§ 5 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Repetition

Allgemeines und Promotion - Promotion
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§ 5 VPAME · Repetition

1. Der Grundkurs kann repetiert werden.

2. Im Aufbaukurs ist grundsätzlich eine Repetition möglich. Beim Vorliegen besonderer Umstände kann auf Gesuch hin durch die Schulleitung eine zweite Repetition bewilligt werden.

3. Aus- und Wiedereintritt in das gleiche oder in ein unteres Semester gilt grundsätzlich als Repetition. Über Ausnahmen beim Vorliegen besonderer Umstände entscheidet die Schulleitung.

4. ...

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