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453.151 VPAME CH-AG

§ 3 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Promotionsgrundlagen

Allgemeines und Promotion - Promotion
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§ 3 VPAME · Promotionsgrundlagen

1. Für die Beförderung vom Grundkurs in den Aufbaukurs sind die Leistungen in den Grundlagenfächern und im obligatorischen Fach Informatik massgebend. Für die Beförderung vom ersten ins zweite Jahr des Aufbaukurses sind die Leistungen in den Grundlagenfächern, in den obligatorischen Fächern Einführung in Wirtschaft und Recht sowie Informatik und im fächerübergreifenden Kurs (zweites Aufbausemester) massgebend.

2. Für die Beförderung vom zweiten ins dritte Jahr des Aufbaukurses sind die Leistungen in den Grundlagenfächern, im Schwerpunktfach, im Ergänzungsfach, im Fach Philosophie/Pädagogik/Psychologie, im fächerübergreifenden Kurs (drittes Semester) und im Bildnerischen Gestalten (drittes Semester) massgebend.

3. ...

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