453.151
VPAME
CH-AG
§ 24 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Übergangsbestimmungen
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 24 VPAME · Übergangsbestimmungen
1. ...
2. ...
3. ...
4. ...
5. Für Studierende, die den Lehrgang vor Februar 2020 begonnen haben, gelten die Bestimmungen des bisherigen Rechts.