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453.151 VPAME CH-AG

§ 24 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Übergangsbestimmungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 24 VPAME · Übergangsbestimmungen

1. ...

2. ...

3. ...

4. ...

5. Für Studierende, die den Lehrgang vor Februar 2020 begonnen haben, gelten die Bestimmungen des bisherigen Rechts.

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