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453.151 VPAME CH-AG

§ 23 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Inkraftsetzung, Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 23 VPAME · Inkraftsetzung, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt mit der Publikation in Kraft.

2. Die Verordnung über die Promotion und die Maturitätsprüfung an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene vom 9. September 1991 ist aufgehoben.

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