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453.151 VPAME CH-AG

§ 20 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Maturitätsentscheid

Maturität
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§ 20 VPAME · Maturitätsentscheid

1. Das Departement Bildung, Kultur und Sport entscheidet über das Bestehen der Maturität.

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