453.151
VPAME
CH-AG
§ 12 Verordnung über die Promotion, die Maturitätsprüfung und die Erlangung der Maturität an der Aargauischen Maturitätsschule für Erwachsene (VPAME) - Verstösse gegen die Prüfungsordnung
Maturitätsprüfung
§ 12 VPAME · Verstösse gegen die Prüfungsordnung
1. Das Departement Bildung, Kultur und Sport erklärt die ganze Maturitätsprüfung für ungültig, wenn unredliche Handlungen begangen, insbesondere wenn unerlaubte Hilfsmittel mitgeführt werden, sowie bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer der Prüfungen. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind vor Beginn der Maturitätsprüfung von der Schulleitung darauf aufmerksam zu machen.
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