453.111
AME
CH-AG
§ 7 V AME - Aufnahme a) Allgemeine Bedingungen
Studierende
§ 7 V AME · Aufnahme a) Allgemeine Bedingungen
1. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME) sind das vollendete 18. Lebensjahr sowie entweder
a) * der Ausweis über eine abgeschlossene Berufslehre,
b) * eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren Dauer, wobei Care- und Erziehungsarbeit, die Freiwilligenarbeit sowie die Arbeit im Haushalt der Berufsarbeit gleichgestellt werden,
c) * ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder
d) * ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis.
2. Vor dem Eintritt kann ein Aufnahmegespräch durch die Schulleitung stattfinden. Das Aufnahmegespräch hat beratenden Charakter.
3. Eintritte sind nur auf Semesteranfang möglich und erfolgen prüfungsfrei.