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453.111 AME CH-AG

§ 7 V AME - Aufnahme a) Allgemeine Bedingungen

Studierende
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§ 7 V AME · Aufnahme a) Allgemeine Bedingungen

1. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene (AME) sind das vollendete 18. Lebensjahr sowie entweder

a) * der Ausweis über eine abgeschlossene Berufslehre,

b) * eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren Dauer, wobei Care- und Erziehungsarbeit, die Freiwilligenarbeit sowie die Arbeit im Haushalt der Berufsarbeit gleichgestellt werden,

c) * ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder

d) * ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis.

2. Vor dem Eintritt kann ein Aufnahmegespräch durch die Schulleitung stattfinden. Das Aufnahmegespräch hat beratenden Charakter.

3. Eintritte sind nur auf Semesteranfang möglich und erfolgen prüfungsfrei.

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