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453.111 AME CH-AG

§ 3 V AME - Exkursionen und andere Veranstaltungen

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 V AME · Exkursionen und andere Veranstaltungen

1. Im Verlauf der Studienzeit können ausserhalb der regulären Unterrichtszeiten Exkursionen und andere Veranstaltungen durchgeführt werden. Sie sind ganz- oder halbtägig.

2. Die Studierenden kommen für diese Kosten selber auf.

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