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428.514 VSMB CH-AG

§ 8 Verordnung über das Pilotprojekt zur Subjektfinanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen (VSMB) - Inkrafttreten und Befristung

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§ 8 VSMB · Inkrafttreten und Befristung

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ist befristet bis 31. Dezember 2028.

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