§ 6 Verordnung über das Pilotprojekt zur Subjektfinanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen (VSMB) - Abweichungen von kantonalen Bestimmungen
§ 6 VSMB · Abweichungen von kantonalen Bestimmungen
1. Für die Dauer des Pilotprojekts wird von folgenden kantonalen Bestimmungen gemäss § 22a Abs. 2 BeG abgewichen
| Bestimmung | Beschreibung der Abweichung | | --- | --- | | § 17a Abs. 1 BeG und § 32a Abs. 1 BeV | Die Abklärungsstelle ist nicht nur für die Bemessung des Unterstützungs- und Betreuungsbedarfs von betroffenen Personen für ambulante Einrichtungen zuständig, sondern auch für stationäre Einrichtungen sowie Werk- und Tagesstätten. | | § 33 Abs. 2bis BeV | Der individuelle Betreuungsbedarf wird nicht mit dem Instrument "Individueller Betreuungsbedarf (IBB) der SODK Ost+ZH" erhoben, sondern mit dem Instrument des Individuellen Hilfeplans (IHP). | | § 39 BeV | Subjektfinanzierte Leistungen mit Gutscheinen werden bei der Ermittlung des Maximalbetrags des Rücklagenfonds nicht berücksichtigt. |