§ 4 Verordnung über das Pilotprojekt zur Subjektfinanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen (VSMB) - Verfahren a) Bedarfsabklärung und Ausstellung der Gutscheine
§ 4 VSMB · Verfahren a) Bedarfsabklärung und Ausstellung der Gutscheine
1. Die Abklärungsstelle gemäss § 32a BeV bemisst den individuellen Unterstützungs- oder Betreuungsbedarf von betroffenen Personen, die Leistungen bei teilnehmenden Einrichtungen gemäss § 3 beziehen möchten. Sie ist verpflichtet, die betroffenen Personen und das BKS über das Ergebnis zu informieren.
2. Das Abklärungsverfahren richtet sich nach den §§ 32a-c BeV sowie nach § 6 dieser Verordnung.
3. Für Leistungen in einer teilnehmenden stationären Einrichtung oder einer Werk- und Tagesstätte wird das Ergebnis der Abklärung nach dem Instrument des Individuellen Hilfeplans (IHP) in eine Stufe des Instruments "Individueller Betreuungsbedarf (IBB) der SODK Ost+ZH" umgerechnet.
4. Das BKS stellt aufgrund des erhobenen Unterstützungs- oder Betreuungsbedarfs einen Gutschein zum Leistungsbezug bei teilnehmenden Einrichtungen aus.