428.514
VSMB
CH-AG
§ 2 Verordnung über das Pilotprojekt zur Subjektfinanzierung von Leistungen für Menschen mit Behinderungen (VSMB) - Am Pilotprojekt Teilnehmende a) Menschen mit Behinderungen
§ 2 VSMB · Am Pilotprojekt Teilnehmende a) Menschen mit Behinderungen
1. Erwachsene Menschen mit Behinderungen gemäss § 8 BeV sowie Jugendliche mit Behinderungen und vollendeter Schulpflicht gemäss § 9 BeV (betroffene Personen) können selbstbestimmt Leistungen zur Unterstützung in den Bereichen Wohnen und Arbeiten bei teilnehmenden Einrichtungen gemäss § 3 beziehen.
2. Die Teilnahme am Pilotprojekt ist
a) obligatorisch für betroffene Personen, die ambulante Angebote zur Unterstützung des selbständigen Wohnens und zur Begleitung im ersten Arbeitsmarkt beziehen möchten,
b) freiwillig für betroffene Personen, die Leistungen von stationären Einrichtungen sowie Werk- und Tagesstätten beziehen möchten.