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428.513 VSBF CH-AG

§ 9 VSBF - Bildungsziele und Beurteilung

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§ 9 VSBF · Bildungsziele und Beurteilung

1. Grundsätzlich gelten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die Bildungsziele des Regelkindergartens beziehungsweise der Regelschule. Je nach Behinderung wird in einzelnen Fächern oder generell davon abgewichen und es werden von der Schule Bildungsziele festgelegt, die den individuellen Möglichkeiten und Perspektiven der Kinder und Jugendlichen angepasst sind. Gestützt darauf erfolgt an den ordentlichen Promotionsterminen eine individuelle Beurteilung gemäss den Regelungen der Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) vom 19. August 2009.

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