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428.513 VSBF CH-AG

§ 6a VSBF - Förder- und Sprachheilunterricht

Schulung
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§ 6a VSBF · Förder- und Sprachheilunterricht

1. Die Schulleitung plant den Förder- und den Sprachheilunterricht in Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrpersonen.

2. Sowohl der Förder- als auch der Sprachheilunterricht werden von Fachpersonen erteilt, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.

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