428.513
VSBF
CH-AG
§ 6a VSBF - Förder- und Sprachheilunterricht
Schulung
§ 6a VSBF · Förder- und Sprachheilunterricht
1. Die Schulleitung plant den Förder- und den Sprachheilunterricht in Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrpersonen.
2. Sowohl der Förder- als auch der Sprachheilunterricht werden von Fachpersonen erteilt, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen.