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428.513 VSBF CH-AG

§ 47 VSBF - Publikation und Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 47 VSBF · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

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