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428.513 VSBF CH-AG

§ 4 VSBF - Abklärungen

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§ 4 VSBF · Abklärungen

1. ...

2. Der Schulpsychologische Dienst führt die notwendigen Abklärungen durch, ermittelt den Bildungs- und Förderbedarf des Kinds oder Jugendlichen mittels standardisiertem Abklärungsverfahren und erstellt als Grundlage für die Förderplanung einen Fachbericht. Abklärungen anderer Fachstellen und Fachpersonen können mitberücksichtigt werden.

3. ...

4. ...

5. Er nimmt bei Jugendlichen mit Behinderungen oder späteren Hinweisen auf eine Behinderung nach dem Übertritt in die Oberstufe eine Abklärung gemäss Absatz 2 im Hinblick auf die berufliche Ausbildung vor.

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