Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

§ 3 VSBF · Grundsatz

1. Die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung gemäss § 2a erfolgt grundsätzlich im Regelkindergarten, in der Regel-, Einschulungs- oder Kleinklasse.

a) * ...

b) * ...

c) * ...

d) * ...

e) * ...

← § 2a VSBF Grundsätze § 4 VSBF →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →