428.513
VSBF
CH-AG
§ 22 VSBF - Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder
Besondere Förder- und Stützmassnahmen - Angebote
§ 22 VSBF · Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder
1. Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder mit schweren Ess- und Trinkstörungen oder einer Störung des Sprechens und der Sprache umfasst
a) spezifische Abklärungen,
b) logopädische Therapie,
c) * fachliche Beratung und Anleitung der Eltern,
d) * fachliche Beratung und Anleitung von Fachpersonen in Kindertagesstätten oder Spielgruppen sowie von Tagesfamilien.
2. Die Logopädie dauert in der Regel längstens bis zum Eintritt in den Kindergarten.