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428.513 VSBF CH-AG

§ 22 VSBF - Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder

Besondere Förder- und Stützmassnahmen - Angebote
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§ 22 VSBF · Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder

1. Logopädie für Säuglinge und Kleinkinder mit schweren Ess- und Trinkstörungen oder einer Störung des Sprechens und der Sprache umfasst

a) spezifische Abklärungen,

b) logopädische Therapie,

c) * fachliche Beratung und Anleitung der Eltern,

d) * fachliche Beratung und Anleitung von Fachpersonen in Kindertagesstätten oder Spielgruppen sowie von Tagesfamilien.

2. Die Logopädie dauert in der Regel längstens bis zum Eintritt in den Kindergarten.

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