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428.511 BEVRT CH-AG

§ 55 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Beiträge bei Tagesaufenthalt in anerkannten stationären Jugendeinrichtungen

Finanzierung und Kostenverteilung - Beiträge an anerkannte Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien
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§ 55 Betreuungsverordnung, BeV · Beiträge bei Tagesaufenthalt in anerkannten stationären Jugendeinrichtungen

1. Für Jugendliche und junge Erwachsene in gravierenden familiären oder sozialen Problemsituationen, die sich zur Absolvierung einer beruflichen Grundbildung tagsüber in einer anerkannten stationären Jugendeinrichtung aufhalten, leisten die Wohnsitzgemeinden eine Pauschale von Fr. 620.- pro Person und Monat und die Eltern einen Beitrag von Fr. 10.- pro Mittag.

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