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428.511 BEVRT CH-AG

§ 42 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Planung und Steuerung - Bauvorhaben der anerkannten Einrichtungen
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§ 42 Betreuungsverordnung, BeV · Ablauf des Genehmigungsverfahrens

1. Das Genehmigungsverfahren richtet sich im Einzelnen nach den Richtlinien des BKS für Bauvorhaben anerkannter Einrichtungen. Für das Raumprogramm ist das Richtraumprogramm des BKS massgebend.

2. Das BKS überprüft die ihm eingereichten Angaben und Unterlagen und entscheidet über die Genehmigung der einzelnen Phasen.

3. Die Genehmigung eines Bauprojekts setzt voraus, dass die dazu erforderlichen Mittel im kantonalen Aufgaben- und Finanzplan eingestellt worden sind.

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