428.511
BEVRT
CH-AG
§ 3b Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen
Allgemeine Bestimmungen - Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien
§ 3b Betreuungsverordnung, BeV · Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen
1. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind minderjährige Personen, bei denen eine Behinderung gemäss § 2a VSBF nachgewiesen ist.