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428.511 BEVRT CH-AG

§ 3b Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen

Allgemeine Bestimmungen - Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien
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§ 3b Betreuungsverordnung, BeV · Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen

1. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind minderjährige Personen, bei denen eine Behinderung gemäss § 2a VSBF nachgewiesen ist.

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