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428.511 BEVRT CH-AG

§ 35 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Anrechenbare Aufwendungen

Planung und Steuerung - Leistungsverträge
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§ 35 Betreuungsverordnung, BeV · Anrechenbare Aufwendungen

1. Die anrechenbaren Aufwendungen entsprechen grundsätzlich den Kontenklassen drei und vier des Kontenrahmens für soziale Einrichtungen IVSE von ARTISET.

1bis Auf ausstehende Forderungen kann höchstens ein Delkredere von 5 %, auf solche gegenüber dem Kanton kein Delkredere vorgenommen werden.

1ter Debitorenverluste können nur bei Vorliegen von Verlustscheinen geltend gemacht werden. Das BKS kann Ausnahmen bewilligen.

1quater Folgende Aufwendungen können nur mit Genehmigung des BKS geltend gemacht werden

a) Kauf- und Mietkosten von immobilen Sachanlagen,

b) Fremdkapitalkosten von immobilen Sachanlagen.

1quinquies Der Beitrag an die Instandhaltung der immobilen Sachanlagen zu Gunsten des Instandhaltungsfonds gemäss § 39a berechnet sich nach einem vom BKS vorgegebenen Immobilienbewirtschaftungssystem.

2. Abschreibungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen linear vom Anschaffungswert vorzunehmen. Es gelten folgende maximalen Abschreibungssätze

a) * 3 % auf immobilen Sachanlagen,

b) * 20 % auf Mobilien, Maschinen und Fahrzeugen,

c) 33 ⅓ % auf Informatik- und Kommunikationssystemen.

2bis Das BKS kann in begründeten Fällen Ausnahmen vom maximalen Abschreibungssatz gemäss Absatz 2 lit. a bewilligen.

3. Objekte mit einem Anschaffungswert von Fr. 3'000.- oder mehr sowie immobile Sachanlagen und Instandsetzungen mit einem Anschaffungswert von Fr. 50'000.- oder mehr sind zu aktivieren. Bei Anschaffungen von mehreren gleichen Objekten ist der gesamte Anschaffungswert für die Aktivierung massgebend.

4. ...

5. Nicht als anrechenbare Aufwendungen gelten

a) * Abschreibungen auf bebautem und unbebautem Land,

b) individuelle Nebenkosten der Betreuten insbesondere für Kleider, Taschengeld, individuelle Freizeitaktivitäten ausserhalb der Einrichtung, externe Therapien, ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie individuelle Medikamente,

c) * Kosten für Schülertransporte.

6. ...

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