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428.511 BEVRT CH-AG

§ 24 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Änderung der Verhältnisse

Betriebsbewilligung, Anerkennung und Aufsicht - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 24 Betreuungsverordnung, BeV · Änderung der Verhältnisse

1. Wesentliche Änderungen der Organisation oder der Tätigkeit sind

a) Änderungen der Statuten oder der Stiftungsurkunde,

b) Wechsel der leitenden Person der Einrichtung oder des Präsidiums der Trägerschaft,

c) Standortwechsel der Einrichtung und massgebliche Änderungen bei den Räumlichkeiten,

d) * Änderungen des Strategie-, des Leistungs- und des Strukturkonzepts bei den anerkannten Einrichtungen beziehungsweise des Betriebskonzepts bei den Einrichtungen mit Betriebsbewilligung.

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