428.511
BEVRT
CH-AG
§ 23 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Gesuche von Sonderschulen und Einrichtungen für besondere Förder- und Stützmassnahmen mit privatrechtlicher Trägerschaft
Betriebsbewilligung, Anerkennung und Aufsicht - Gemeinsame Bestimmungen
§ 23 Betreuungsverordnung, BeV · Gesuche von Sonderschulen und Einrichtungen für besondere Förder- und Stützmassnahmen mit privatrechtlicher Trägerschaft
1. Betriebsbewilligungsgesuche von Sonderschulen mit privatrechtlicher Trägerschaft müssen zusätzlich zu den §§ 21 und 22 Angaben zu den nach der Schulgesetzgebung für die Privatschulen geltenden Bewilligungsvoraussetzungen enthalten.
2. Anerkennungsgesuche von Sonderschulen und Einrichtungen für besondere Förder- und Stützmassnahmen gemäss § 1 Abs. 1 lit. c und d mit privatrechtlicher Trägerschaft müssen zusätzlich zu den §§ 21 und 22 Angaben zur Ausgestaltung der Anstellungsverhältnisse und Entlöhnung ihrer Lehrpersonen und Sprachheilfachpersonen enthalten.