§ 21 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Gesuche, Angaben und Unterlagen
§ 21 Betreuungsverordnung, BeV · Gesuche, Angaben und Unterlagen
1. Betriebsbewilligungs- und Anerkennungsgesuche sind dem BKS schriftlich einzureichen und müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten
a)
1. bei Betriebsbewilligungsgesuchen: Betriebskonzept mit Angaben über Art und Umfang der aufzunehmenden Personengruppen, das Betreuungs- und Pflegeangebot sowie die Organisations- und Führungsstruktur,
2. * bei Anerkennungsgesuchen: Strategie-, Leistungs- und Strukturkonzept sowie Handelsregisterauszug bei privatrechtlichen Trägerschaften,
b) *
1. * bei privatrechtlichen Trägerschaften: Statuten oder Stiftungsurkunden sowie die Personalien der Mitglieder des geschäftsführenden Trägerschaftsorgans,
2. * bei kommunalen oder interkommunalen öffentlich-rechtlichen Trägerschaften: Anstaltsordnung oder Satzungen, massgebliche Reglemente sowie die Personalien der Mitglieder des geschäftsführenden Trägerschaftsorgans,
c) * Personalien, Qualifikation und aktuellen Strafregisterauszug der Leiterin oder des Leiters der Einrichtung,
d) Stellenplan,
e) * ...
f) * ...
g) * aktuelles Budget und Finanzplan für die nächsten drei Jahre.
h) * ...
2. Das BKS kann von der Trägerschaft und der Leitung zusätzliche Unterlagen einfordern.
3. Bei Gesuchen, die diesen Anforderungen nicht genügen, ist eine angemessene Nachfrist zur Verbesserung anzusetzen unter Androhung des Nichteintretens.