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428.511 BEVRT CH-AG

§ 1a Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Einrichtungen mit Angeboten der aufsuchenden Familienarbeit

Allgemeine Bestimmungen - Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien
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§ 1a Betreuungsverordnung, BeV · Einrichtungen mit Angeboten der aufsuchenden Familienarbeit

1. Einrichtungen mit Angeboten der aufsuchenden Familienarbeit beraten, begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in ihrem Umfeld bei der Bewältigung von Krisen, Konflikten und gravierenden Alltagsproblemen mit dem Ziel, einen Aufenthalt in einer stationären Einrichtung oder einer Pflegefamilie zu vermeiden.

1bis. Die Angebote haben auch zum Ziel, eine problematische Situation in einer Regelklasse zu entschärfen oder einen Aufenthalt in einer Tagessonderschule zu vermeiden.

2. Die Angebote umfassen auch die Nachbetreuung von Kindern und Jugendlichen in ihrem familiären Umfeld nach einem Aufenthalt in einer stationären Einrichtung oder einer Pflegefamilie.

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