428.511
BEVRT
CH-AG
§ 17 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Strukturkonzept
Betriebsbewilligung, Anerkennung und Aufsicht - Einrichtungen mit Anerkennung
§ 17 Betreuungsverordnung, BeV · Strukturkonzept
1. Das Strukturkonzept beinhaltet
a) die Führungsgrundsätze,
b) das Organigramm,
c) das Funktionendiagramm,
d) das Qualitätssystem.
2. In begründeten Fällen kann das BKS anerkannte Einrichtungen von der Erstellung des Strukturkonzepts oder einzelner Bestandteile davon befreien.