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428.511 BEVRT CH-AG

§ 15 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Strategiekonzept

Betriebsbewilligung, Anerkennung und Aufsicht - Einrichtungen mit Anerkennung
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§ 15 Betreuungsverordnung, BeV · Strategiekonzept

1. Das Strategiekonzept beschreibt für die aktuelle Situation und einen Zeithorizont von 8 bis 12 Jahren

a) das Leistungsangebot,

b) Ziel und Zweck des Angebots,

c) * die fachlichen Grundhaltungen bezüglich Leistungserbringung,

d) * die Nutzung der Infrastruktur, soweit sie für die Leistungserbringung zugunsten von unterstützten oder betreuten Menschen relevant ist.

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