428.511
BEVRT
CH-AG
§ 15 Verordnung über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsverordnung, BeV) - Strategiekonzept
Betriebsbewilligung, Anerkennung und Aufsicht - Einrichtungen mit Anerkennung
§ 15 Betreuungsverordnung, BeV · Strategiekonzept
1. Das Strategiekonzept beschreibt für die aktuelle Situation und einen Zeithorizont von 8 bis 12 Jahren
a) das Leistungsangebot,
b) Ziel und Zweck des Angebots,
c) * die fachlichen Grundhaltungen bezüglich Leistungserbringung,
d) * die Nutzung der Infrastruktur, soweit sie für die Leistungserbringung zugunsten von unterstützten oder betreuten Menschen relevant ist.