428.500
BeGLCu
CH-AG
§ 28 Gesetz über die Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen (Betreuungsgesetz, BeG) - Sonderschulen in medizinisch geleiteten Einrichtungen
Finanzierung und Kostenverteilung
§ 28 Betreuungsgesetz, BeG · Sonderschulen in medizinisch geleiteten Einrichtungen
1. Für Sonderschulen in medizinisch geleiteten Einrichtungen werden von Gemeinden und Eltern keine Beiträge erhoben.