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428.030 IVSE CH-AG

Art. 39bis Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) - Inkrafttreten der Teilrevision vom 23. November 2018

Schluss- und Übergangsbestimmungen - Inkrafttreten der IVSE
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Art. 39bis IVSE · Inkrafttreten der Teilrevision vom 23. November 2018

1. Die Teilrevision vom 23. November 2018 ist ab ihrem Inkrafttreten auf alle bestehenden und neuen Platzierungen anwendbar.

2. Sie tritt spätestens nach 12 Monaten in Kraft, nachdem ihr mindestens 18 Kantone beigetreten sind.

3. Der Vorstand VK legt das Datum des Inkrafttretens fest.

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