Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
428.030 IVSE CH-AG

Art. 39 Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) - Inkrafttreten der IVSE vom 13. Dezember 2002

Schluss- und Übergangsbestimmungen - Inkrafttreten der IVSE
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39 IVSE · Inkrafttreten der IVSE vom 13. Dezember 2002

1. Sobald in drei Regionen mindestens je zwei Kantone mindestens zwei Bereichen beigetreten sind, bestellt die SODK die Organe. Der Vorstand VK legt anschliessend den Zeitpunkt für das Inkrafttreten fest und orientiert die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein.

2. Das Inkraftsetzen hat spätestens zwölf Monate nach Erreichen des Quorums zu erfolgen.

← Art. 38 IVSE Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) Art. 39bis IVSE →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →