Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
428.030 IVSE CH-AG

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)

Organisation - Rechnungsprüfungskommission
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 IVSE

1. Die Rechnungsprüfungskommission der SODK revidiert die Jahresrechnung der IVSE und erstattet der VK Bericht und Antrag.

← Art. 15 IVSE Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) Art. 17 IVSE →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →