Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
428.030 IVSE CH-AG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)

Grundlagen - Zweck
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Art. 1 IVSE

1. Die Vereinbarung bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen.

2. Die Vereinbarungskantone arbeiten in allen Belangen der IVSE zusammen. Sie tauschen insbesondere Informationen über Massnahmen, Erfahrungen sowie Ergebnisse aus, stimmen ihre Angebote an Einrichtungen aufeinander ab und fördern die Qualität derselben.

Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE) Art. 2 IVSE →

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

RRB.Nr.2024.001092 · ag (Art. 1 Abs. 1 IVSE)
Municipality's Cost Coverage Denial for Out-of-Canton Youth Care Overturned
Purpose of the Intercantonal Agreement for Social Institutions to facilitate placement in out-of-canton facilities.