428.030
IVSE
CH-AG
Art. 1 Interkantonale Vereinbarung für Soziale Einrichtungen (IVSE)
Grundlagen - Zweck
Art. 1 IVSE
1. Die Vereinbarung bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen.
2. Die Vereinbarungskantone arbeiten in allen Belangen der IVSE zusammen. Sie tauschen insbesondere Informationen über Massnahmen, Erfahrungen sowie Ergebnisse aus, stimmen ihre Angebote an Einrichtungen aufeinander ab und fördern die Qualität derselben.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
RRB.Nr.2024.001092 · ag (Art. 1 Abs. 1 IVSE)
Municipality's Cost Coverage Denial for Out-of-Canton Youth Care Overturned
Purpose of the Intercantonal Agreement for Social Institutions to facilitate placement in out-of-canton facilities.