Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
426.123 CH-AG

Ausbildungsziel

13 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Aargau
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Inhaltsübersicht (13)

Gesetzestext (13 Artikel)

Allgemeines

1. Das gestalterische Propädeutikum bezweckt, Schülerinnen und Schülern des Fachmaturitätslehrgangs Gestaltung und Kunst den Zugang an Hochschulen für Gestaltung und Kunst zu ermöglichen.

Allgemeines

1. Das gestalterische Propädeutikum wird als einjähriger Vollzeitkurs durchgeführt.

2. Der Vollzeitkurs umfasst 1'100 Lektionen in den im Anhang aufgeführten Fachgruppen, verteilt auf 39 Kurswochen.

Allgemeines

1. Träger des gestalterischen Propädeutikums ist der Förderverein Medien Print Design. Das Propädeutikum wird an der Schule für Gestaltung Aargau in Aarau durchgeführt.

Aufnahme

1. In das gestalterische Propädeutikum wird aufgenommen, wer über einen Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Gestaltung und Kunst verfügt und das zweistufige Aufnahmeverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Aufnahme

1. In der ersten Stufe des Aufnahmeverfahrens haben die Kandidatinnen und Kandidaten ein gestalterisches Portfolio vorzulegen und ein Motivationsschreiben einzureichen.

2. In der zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens haben die Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen einer Aufnahmeprüfung eine Aufgabenstellung aus verschiedenen Fachgruppen gemäss Anhang zu bearbeiten und an einem Aufnahmegespräch teilzunehmen.

Aufnahme

1. Das vom Organisationsstatut bezeichnete Organ entscheidet über die Zulassung zur zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens und über die Aufnahme.

2. Zur zweiten Stufe des Aufnahmeverfahrens wird nur zugelassen, wer in der ersten Stufe mindestens eine genügende Leistung erbracht hat.

3. Wer in der zweiten Stufe eine mindestens genügende Leistung erbrachte, hat das zweistufige Aufnahmeverfahren erfolgreich durchlaufen.

4. Bei der Bewertung stützt sich das vom Organisationsstatut bezeichnete Organ auf verschiedene Kriterien wie Originalität, Innovation, Form, Inhalt, Präsentation und Motivation.

5. Das zweistufige Aufnahmeverfahren kann frühestens nach Ablauf eines Jahrs einmal wiederholt werden.

Schülerinnen und Schüler

1. Die Schülerinnen und Schüler haben alle im Anhang aufgeführten Fachgruppen zu absolvieren.

2. Bei längeren Absenzen, die zwar begründet sind, aber insgesamt eine Gesamtbeurteilung über die Erreichung der Kursziele verunmöglichen, kann die Schulleitung den Ausschluss aus dem gestalterischen Propädeutikum anordnen.

Schülerinnen und Schüler

1. Die Lehrpersonen überprüfen und bewerten laufend die von den Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Fachgruppen gemäss Anhang erzielten Leistungen.

2. Die Bewertung erfolgt je Fachgruppe mit einer ganzen oder halben Note. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

Schülerinnen und Schüler

1. Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Semesters ein Zeugnis, in dem die gezeigten Leistungen in einer Gesamtbeurteilung pro Fachgruppe zusammengefasst werden.

Schülerinnen und Schüler

1. Einen Ausweis über die erfolgreiche Absolvierung des gestalterischen Propädeutikums erhält, wer einen genügenden Durchschnitt der Fachnoten beider Zeugnisse erzielt hat.

...

1. Soweit diese Verordnung keine besonderen Bestimmungen enthält, ist die Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) vom 7. November 2007 anwendbar.

Schlussbestimmung

1. Diese Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.

Schlussbestimmung

1. Schülerinnen und Schüler, die den Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Erziehung und Gestaltung im Schuljahr 2021/22 oder zuvor erworben haben, werden in das gestalterische Propädeutikum aufgenommen, wenn sie das zweistufige Aufnahmeverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →