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423.342 IMS CH-AG

§ 4a Verordnung über die Promotion, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und die Berufsmaturität an der Informatikmittelschule (V IMS) - Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen

Promotion
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§ 4a V IMS · Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen

1. Die Schulleitung entscheidet über Dispensationen vom Unterricht. Sofern sich die Dispensation auf das Qualifikationsverfahren auswirkt, entscheidet das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS).

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