423.342
IMS
CH-AG
§ 4a Verordnung über die Promotion, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis und die Berufsmaturität an der Informatikmittelschule (V IMS) - Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen
Promotion
§ 4a V IMS · Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen
1. Die Schulleitung entscheidet über Dispensationen vom Unterricht. Sofern sich die Dispensation auf das Qualifikationsverfahren auswirkt, entscheidet das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS).