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423.152 CH-AG

§ 32 Verordnung über die Promotion und die Maturität am Gymnasium (Maturitätsverordnung) - Publikation und Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 32 Maturitätsverordnung · Publikation und Inkrafttreten

1. Diese Verordnung ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Sie tritt am 1. August 1999 in Kraft.

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