422.617
LZLV
CH-AG
§ 8e Verordnung über das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg (LZLV) - Angebot und Kursgeld
Berufliche Grundbildung, höhere Berufsbildung und berufsorientierte Weiterbildung - Berufsorientierte Weiterbildung
§ 8e LZLV · Angebot und Kursgeld
1. Das LZL bietet Module der höheren Berufsbildung zu denselben Konditionen auch einzeln als berufsorientierte Weiterbildungen an.
2. ...