422.617
LZLV
CH-AG
§ 5 Verordnung über das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg (LZLV) - Mitsprache der Lernenden
Organisation
§ 5 LZLV · Mitsprache der Lernenden
1. Die Lernenden können einzeln oder klassenweise Anträge an die Geschäftsleitung oder an die Gesamtkonferenz stellen. Sämtliche Anträge sind zu beantworten.