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422.617 LZLV CH-AG

§ 5 Verordnung über das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg (LZLV) - Mitsprache der Lernenden

Organisation
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§ 5 LZLV · Mitsprache der Lernenden

1. Die Lernenden können einzeln oder klassenweise Anträge an die Geschäftsleitung oder an die Gesamtkonferenz stellen. Sämtliche Anträge sind zu beantworten.

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