422.251
BMIMPIBFS
CH-AG
§ 5 Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsfachschulen - Leitung und Anmeldetermin
Aufnahme - Aufnahmeprüfung
§ 5 V Berufsmaturität BFS · Leitung und Anmeldetermin
1. Die Aufnahmeprüfung steht unter der Leitung der Abteilung Berufsbildung und Mittelschule.
2. Die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule publiziert den Anmeldetermin für die Aufnahmeprüfung auf Vorschlag der Schulleitungen.