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422.251 BMIMPIBFS CH-AG

§ 4 Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsfachschulen - Aufnahmeentscheid

Aufnahme - Allgemeine Bestimmungen
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§ 4 V Berufsmaturität BFS · Aufnahmeentscheid

1. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme und eröffnet den Entscheid.

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