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422.233 HFGS CH-AG

§ 74 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 74 V BFGS und HFGS · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 15. September 2024 in Kraft.

2. Die §§ 40a-e gelten bis 31. Dezember 2032.

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