422.233
HFGS
CH-AG
§ 68 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Prüfungsteile
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Sozialpädagogik HF - Abschliessendes Qualifikationsverfahren und Diplom
§ 68 V BFGS und HFGS · Prüfungsteile
1. Das abschliessende Qualifikationsverfahren besteht aus folgenden Prüfungsteilen
a) * praxisorientierte Diplom- oder Projektarbeit,
b) Praxisqualifikation und
c) Fachgespräch.
2. Die Leistungsbeurteilung erfolgt mit den Bewertungen A-F gemäss § 33 Abs. 1. Für die Praxisqualifikation gilt § 63.
3. Das Fachgespräch wird von einer Lehrperson der HFGS sowie einer Expertin oder einem Experten eines Ausbildungsbetriebs durchgeführt und bewertet.