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422.233 HFGS CH-AG

§ 68 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Prüfungsteile

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Sozialpädagogik HF - Abschliessendes Qualifikationsverfahren und Diplom
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§ 68 V BFGS und HFGS · Prüfungsteile

1. Das abschliessende Qualifikationsverfahren besteht aus folgenden Prüfungsteilen

a) * praxisorientierte Diplom- oder Projektarbeit,

b) Praxisqualifikation und

c) Fachgespräch.

2. Die Leistungsbeurteilung erfolgt mit den Bewertungen A-F gemäss § 33 Abs. 1. Für die Praxisqualifikation gilt § 63.

3. Das Fachgespräch wird von einer Lehrperson der HFGS sowie einer Expertin oder einem Experten eines Ausbildungsbetriebs durchgeführt und bewertet.

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