Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.233 HFGS CH-AG

§ 58 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Rahmenlehrplan und Lehrplan

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Sozialpädagogik HF - Ausbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (80 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 58 V BFGS und HFGS · Rahmenlehrplan und Lehrplan

1. Der Bildungsgang richtet sich nach dem Rahmenlehrplan der Schweizerischen Dachorganisation der Arbeitswelt Soziales (SAVOIRSOCIAL) und der Schweizerischen Plattform der Ausbildungen im Sozialbereich (SPAS) für den Bildungsgang «Sozialpädagogik HF» vom 17. August 2021 sowie dem konkretisierenden Lehrplan der HFGS.

← § 57 V BFGS und HFGS Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Gegenstand § 59 V BFGS und HFGS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →