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422.233 HFGS CH-AG

§ 57 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Zulassungsentscheid

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Sozialpädagogik HF - Zulassung
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§ 57 V BFGS und HFGS · Zulassungsentscheid

1. Der Zulassungsentscheid berechtigt zur Aufnahme in den Bildungsgang und ist drei Jahre gültig.

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