422.233
HFGS
CH-AG
§ 57 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Zulassungsentscheid
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Sozialpädagogik HF - Zulassung
§ 57 V BFGS und HFGS · Zulassungsentscheid
1. Der Zulassungsentscheid berechtigt zur Aufnahme in den Bildungsgang und ist drei Jahre gültig.