422.233
HFGS
CH-AG
§ 55 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Eignungsabklärung
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Sozialpädagogik HF - Zulassung
§ 55 V BFGS und HFGS · Eignungsabklärung
1. Die Eignungsabklärung besteht aus folgenden Teilen
a) Eignungsbeurteilung im Praxisbereich,
b) schriftliche Eignungsprüfung und
c) Eignungsgespräch.
2. Die einzelnen Teile sind in der Reihenfolge gemäss Absatz 1 zu absolvieren.
3. Im Übrigen gelten für die Eignungsabklärung § 24 Abs. 2 und 3.