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422.233 HFGS CH-AG

§ 53 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Bestehen, Diplom und Wiederholung

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Operationstechnik HF - Abschliessendes Qualifikationsverfahren und Diplom
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§ 53 V BFGS und HFGS · Bestehen, Diplom und Wiederholung

1. Für das Bestehen des abschliessenden Qualifikationsverfahrens, die Diplomierung sowie die Wiederholungsmöglichkeit gelten die §§ 39 und 40.

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