422.233
HFGS
CH-AG
§ 53 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Bestehen, Diplom und Wiederholung
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Operationstechnik HF - Abschliessendes Qualifikationsverfahren und Diplom
§ 53 V BFGS und HFGS · Bestehen, Diplom und Wiederholung
1. Für das Bestehen des abschliessenden Qualifikationsverfahrens, die Diplomierung sowie die Wiederholungsmöglichkeit gelten die §§ 39 und 40.