422.233
HFGS
CH-AG
§ 52 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Prüfungsteile
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Operationstechnik HF - Abschliessendes Qualifikationsverfahren und Diplom
§ 52 V BFGS und HFGS · Prüfungsteile
1. Das abschliessende Qualifikationsverfahren besteht aus folgenden Prüfungsteilen
a) praxisorientierte Diplom- oder Projektarbeit,
b) Praktikumsqualifikation und
c) Prüfungsgespräch.
2. Das Prüfungsgespräch wird von folgenden Personen durchgeführt und bewertet
a) zwei Expertinnen oder Experten von Ausbildungsbetrieben oder
b) einer Expertin oder einem Experten eines Ausbildungsbetriebs und einer Lehrperson der HFGS.