Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
422.233 HFGS CH-AG

§ 45 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Struktur der Ausbildung

Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Operationstechnik HF - Ausbildung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (80 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 45 V BFGS und HFGS · Struktur der Ausbildung

1. Das Ausbildungsjahr dauert in der Regel von Mitte September bis Mitte September des Folgejahrs oder in der Regel von Mitte März bis Mitte März des Folgejahrs.

2. Die Ausbildung erfolgt abwechslungsweise in mehrwöchigen Phasen im Lernbereich Schule und im Lernbereich Praxis. Eine Phase besteht aus einem oder mehreren Blöcken.

3. Die Bildungsgangleitung erstellt die Planung der Phasen und Blöcke.

← § 44 V BFGS und HFGS Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Gegenstand § 46 V BFGS und HFGS →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →