422.233
HFGS
CH-AG
§ 43 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Anrechnung von Bildungsleistungen
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Operationstechnik HF - Ausbildung
§ 43 V BFGS und HFGS · Anrechnung von Bildungsleistungen
1. Die Anrechnung von Bildungsleistungen auf Tertiärstufe richtet sich nach § 28 sowie den Vorgaben des Rahmenlehrplans gemäss § 42.