422.233
HFGS
CH-AG
§ 41 Verordnung über die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales und die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales - Voraussetzungen und Zulassungsentscheid
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) - Bildungsgang Operationstechnik HF - Zulassung
§ 41 V BFGS und HFGS · Voraussetzungen und Zulassungsentscheid
1. Die Zulassung zum Bildungsgang Operationstechnik HF richtet sich nach den §§ 23, 24 und 26.
2. Für den Übertritt aus einem anderen Bildungsgang der Operationstechnik auf Tertiärstufe gilt § 25 sinngemäss.